Gesetzliche Betreuung bedeutet, die Rechte und Interessen eines Menschen dort vertreten, wo dieser aufgrund von z.B. psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung oder Demenzerkrankung es selbst nicht mehr vermag. Möglicherweise wird die Unterstützung bei der Organisation des Alltages im Umgang mit Ämtern und Behörden, in Vermögensangelegenheiten oder bei gesundheitlichen Fragen gebraucht.
Im Mittelpunkt der gesetzlichen Betreuung steht der betreute Mensch mit seinen Wünschen und Vorstellungen. Die Grundlage für das Handeln des gesetzlichen Betreuers bildet u.a. das Betreuungsrecht.
Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit, wichtige Fragen zu diskutieren und praktische Hilfen für die Führung einer ehrenamtlichen Betreuung zu erhalten.
Die Teilnehmerzahl wird auf 15 begrenzt, um einer persönlichen Gesprächsatmosphäre Raum zu geben.